Fahrzeit stellt keine Dienstzeit dar
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass die Rückfahrt von einem dienstlichen Termin keine Dienstzeit darstellt, soweit sie sich über das Ende der Regelarbeitszeit hinaus erstreckt. Ein Beamter kann daher weder eine zusätzliche Vergütung noch eine entsprechende Zeitgutschrift beanspruchen.
Urteil des VG Koblenz vom 20.04.2005
2 K 2650/04
Handelsblatt vom 01.06.2005