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- Nötigung bei Aufhebungsvertrag
... Anfechtung der Vereinbarung. Das Landesarbeitsgericht Brandenburg entschied, dass in der Inaussichtstellung der Abfindung und des wohlwollenden Zeugnisses keine Nötigung zu sehen ist, die den Arbeitnehmer nachträglich zur Anfechtung des Aufhebungsvertrages berechtigt. Urteil des LAG Brandenburg - 3 Sa 196/97 Verwandt: Ratgeber Aufhebungsvertrag statt Kündigung Finanztip.de Keine Gewähr für Richtigkeit ...
- Betriebsübergang mit Aufhebungsvertrag
... Die Übertragung eines Betriebs oder Betriebsteils rechtfertigt eine Kündigung weder durch den bisherigen Arbeitgeber noch durch den neuen Inhaber ( § 613a Absatz 4 BGB ). Das Bundesarbeitsgericht hält jedoch Aufhebungsverträge in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit einem Betriebsübergang dann für zulässig, wenn sie auf das endgültige Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb gerichtet sind. Nicht zulässig ist allerdings ein Aufhebungsvertrag, wenn dem Arbeitnehmer ohne sachlichen Grund zugleich ein neues ...
- Aufhebungsvertrag gerichtlicher Vergleich Schriftform
... Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages und die Vereinbarung eines befristeten Arbeitsverhältnisses bedürfen nach dem Gesetz der Schriftform. Das Bundesarbeitsgericht stellt klar, dass der Abschluss eines entsprechenden gerichtlichen Vergleichs dem Schriftformerfordernis genügt. Urteil des BAG vom 23.11.2006 6 AZR 394/06 NJW Heft 12/2007, Seite XII Finanztip.de Keine Gewähr für Richtigkeit ...
- Aufhebungsvergleich Anfechtung Drohung
... Arbeitnehmer, der daraufhin einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugestimmt hat, zur Anfechtung seiner Zustimmungserklärung gemäß § 123 BGB berechtigen. Hat der Arbeitgeber jedoch bereits gekündigt und kommt die Aufhebungsvereinbarung (hier durch gerichtlichen Vergleich) erst später zustande, kann der Arbeitnehmer eine Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung nicht mit der vorausgegangenen Kündigung begründen. Insoweit liegt im Zeitpunkt des Zustandekommens des Vergleichs keine Zwangssituation ...
- Geschäftsführer, Aufhebungsvertrag, Zuständigkeit
... Zuständigkeit für Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit Geschäftsführer Soweit nach Gesetz oder Satzung nichts anderes bestimmt ist, ist für den Abschluss, die Änderung und die Beendigung des Anstellungsvertrages eines Geschäftsführers und damit zusammenhängende Fragen die Gesellschafterversammlung zuständig. Ist Alleingesellschafterin der GmbH eine GmbH & Co KG, obliegen diese Aufgaben dem Geschäftsführer der Komplementär-GmbH. Der Beschluss, eine Kündigung des Geschäftsführers auszusprechen, ermächtigt den von ...
- Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz - Neue Regelungen
... schriftlich abgefasst sein. Die Vorschrift soll Arbeitnehmer vor einer unbedachten Kündigungserklärung - auch der eigenen - schützen. Die häufig im Handwerk anzufindende mündliche Kündigung ist dann nicht mehr rechtsgültig. Bei den Aufhebungsvereinbarungen muss der gesamte Regelungsinhalt schriftlich abgefasst sein. Vereinbarungen außer ...
- Verdachtskündigung Anfechtung Bedenkzeit
... Stellt ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter vor die Wahl einer fristlosen Kündigung oder den Abschluss eines Aufhebungsvertrages, kann der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag anfechten, wenn ein Arbeitgeber eine fristlose Kündigung in einem derartigen Fall üblicherweise nicht in Betracht gezogen hätte. Die Widerrechtlichkeit der Drohung mit der fristlosen Kündigung wird auch durch eine dem betroffenen Mitarbeiter eingeräumte Bedenkzeit nicht ohne weiteres beseitigt, es sei denn, der Arbeitnehmer nutzt die Bedenkzeit ...
- Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit eines freigestellten Arbeitnehmers
... In einem anlässlich eines Kündigungsschutzverfahrens abgeschlossenen Aufhebungsvergleich stellte der Arbeitgeber den Gekündigten unwiderruflich von der Arbeitsleistung bei Fortzahlung der Vergütung frei. Später erkrankte der Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum. Dem schloss sich eine mehrmonatige Reha-Maßnahme an. Der Arbeitgeber vertrat die Auffassung, nur im üblichen Rahmen des Entgeltfortzahlungsgesetzes zur Weiterzahlung der Vergütung verpflichtet zu sein. Das Bundesarbeitsgericht gab dem Arbeitgeber Recht. ...
- Abwicklungsvereinbarung führt zu Sperrzeit
... Schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung einen sogenannten Abwicklungsvertrag, dann wird dies von der Bundesagentur für Arbeit als Lösung des Beschäftigungsverhältnisses aufgefasst und hat regelmäßig eine 12-wöchige Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld zur Folge. Dies hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 18.12. 2003, Az.: B 11 AL 35/03 R entschieden. Eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen wird gem. § 144 Abs. 1 SGB III dann verhängt, wenn der Arbeitnehmer das ...
- Informationen zum Kündigungsschutz für Arbeitnehmer
... In Kürze: Ein Arbeitsverhältnis kann auf unterschiedliche Weise enden. Zu nennen sind insbesondere das Erreichen der Altersgrenze, durch Zeitablauf bei einem befristeten Arbeitsvertrag, durch Aufhebung des Arbeitsvertrages im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Aufhebungsvertrag), durch Tod des Arbeitnehmers oder durch eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses. In diesem Artikel werden allgmeine Vorschriften zum Kündigungsschutz kurz erklärt. Die Kündigung von Arbeitsverhältnissen ist in ...
- Wirkungen einer Ausschlussklausel im Aufhebungsvertrag
... Ein Frachtführer hatte mit seinem Arbeitgeber, einer Fluggesellschaft, nach längerer Kündigung einen Aufhebungsvertrag geschlossen. Darin hiess es u.a.: '...Die Parteien sind sich darüber einig, dass andere als in diesem Aufhebungsvertrag geregelte Ansprüche nicht mehr gegeneinander bestehen...'. Danach verlangte der Ex-Angestellte von der Fluggesellschaft, wie bei Arbeitnehmern in Ruhestand üblich, weiterhin vergünstigte Flüge, was diese unter Hinweis auf den Aufhebungsvertrag ablehnte. Das Arbeitsgericht Frankfurt ...
- Aufhebungsvertrag Betriebsstilllegung Täuschung Anfechtung
... Die Arbeitsvertragsparteien können das Arbeitsverhältnis im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang wirksam durch einen Aufhebungsvertrag auflösen, wenn die Vereinbarung auf das endgültige Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb gerichtet ist und nicht nur der Unterbrechung der Kontinuität des Arbeitsverhältnisses dient. Dies gilt auch dann, wenn zugleich ein Übertritt des Arbeitnehmers in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft vereinbart wird. Ein solcher Aufhebungsvertrag ist jedoch unwirksam, ...
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