Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Viele Fälle aus dem Arbeitsrecht befassen sich mit Streitfragen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Im Vordergrund steht dabei die Beendigung durch eine Kündigung. Eine arbeitgeberseitige Kündigung ist nach dem Ultima-Ratio-Prinzip das letzte Mittel. Vorher muss der Arbeitgeber prüfen, ob nicht auch ein milderes Mittel angebracht ist. Dem Wissen um das Kündigungschutzrecht - sofern es anwendbar ist - kommt daher eine hohe Beduetung zu. Die nachstehend verlinkten Finanztipp-Artikel zum Kündigungsschutz versuchen, die wesentlichen Bestimmungen prägnant herauszustellen.

Die Rechtsprechung zum Kündigungsrecht innerhalb des Arbeitsrechts ist sehr umfangreich. Dies ist nicht weiter verwunderlich, denn eine Kündigung durch den Arbeitnehmer und insbesondere durch den Arbeitgeber führt zu ungewollten Veränderungen und hat häufig einen starken Einfluss auf die eigene finanzielle Situation. Da eine Kündigungsschutzklage vom Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht einfach zu erheben ist, wird von Arbeitgeberseite häufig versucht, eine derartige Klage zu vermeiden.

Die Stichworte zu den wesentlichen Beendigungsmöglichkeiten eines Arbeitsverhältnisses sind: Kündigung und Aufhebungsvertrag.

Der Aufhebungsvertrag geht häufig mit der Vereinbarung über Zahlung einer Abfindung einher. Typische Fragstellungen sind: Was ist beim Abschluss von Aufhebungsverträgen zu beachten? Was sollte im Aufhebungsvertrag geregelt sein? Welche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen hat eine Aufhebungsvereinbarung?

Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist natürlich für den großen Teil der Rechtsstreitigkeiten im Kündigungsrecht ursächlich. Zum Basiswissen zählen: Form und Inhalt der Kündigungserklärung, Zugang der Kündigung, Einhaltung von Kündigungsfristen und der Kündigungsschutz für den Mitarbeiter.

Der Kündigungsschutz hängt wiederum von der persönlichen Situation des Arbeitnehmers ab. Neben dem allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz besteht ein besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Mitarbeiter, Schwangere, Auszubildende usw.

Die Art der Kündigung lässt sich unterteilen in ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, personenbedingte und betriebsbedingte Kündigung. Bei der betriebsbedingten Kündigung sind insbesondere zu berücksichtigen: Dringende betriebliche Gründe und die Sozialauswahl. Ein Sonderfall stellt die Änderungskündigung dar.


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