Befristung bei ABM-Maßnahme

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme kann anstelle einer kalendermäßigen Festlegung des Beendigungszeitpunkts auch in Form einer Zweckbefristung bis zum Ende der Förderung durch die Arbeitsverwaltung erfolgen. Das Bundesarbeitsgericht hält dies selbst dann für zulässig, wenn die Fördermittel vom Arbeitgeber jährlich neu beantragt werden müssen.


Urteil des BAG vom 19.01.2005
7 AZR 250/04
Pressemitteilung des BAG

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