Wollen Sie eine Bindungs- bzw. Rückzahlungsklausel vereinbaren, könnten Sie in den Arbeitsvertrag folgende Formulierung einbauen:
"Der Arbeitgeger übernimmt die Koste,n die dafür anfallen, dass der Arbeitnehmer die Fahrerlaubnis für Kraftomnibusse erwirbt, einschließlich der Vergütung für die dazugehörige 1-monatige Ausbildung, jedoch beschränkt auf eine Höhe von insgesamt 5.000 Euro.
Beendet der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis vor Ablauf eines Jahres nach Erwerb der Fahrerlaubnis, ohne dass der Arbeitgeber hierzu Veranlassung gegeben hätte und ohne dass ansonsten ein Grund zur fristlosen Kündigung vorgelegen hätte, so hat er den Betrag von 5.000 Euro zurückzuzahlen. Für jeden Monat, den das Arbeitsverhältnis nach Erwerb der Fahrerlaubnis weiterbesteht, verringert sich der zurückzuzahlende Betrag jedoch um 1/12.
Der Arbeitnehmer muss den Betrag bzw. die tatsächlich aufgewandten Ausbildungskosten auch dann zurückzahlen, wenn er die Ausbildung aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, vorzeitig oder erfolglos abbricht."
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