Der erfolgreichen Kündigungsschutzklage ging die Anordnung des Arbeitgebers voran, wonach Mitarbeiter des IT-Bereichs regelmäßig abwechselnd am Wochenende kurzfristig zur Verfügung stehen mussten, um auftretende Fehler an Systemsteuerungen schnellstmöglich zu beheben. Nachdem ein betroffener Mitarbeiter die Ableistung des Bereitschaftsdienstes verweigert hatte, wurde gegen ihn die Kündigung ausgesprochen, die das Hessische Landesarbeitsgericht nun für unwirksam erklärte.
Urteil des LAG Hessen vom 06.11.2007
12 Sa 1606/06
Pressemitteilung des LAG Hessen
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