Betriebsbedingte Kündigung bei altersbedingter Betriebsschließung

Ein Unternehmer, der aus Altersgründen seinen Betrieb schließt und seinen Mitarbeitern betriebsbedingt kündigt, ist nicht verpflichtet, einen Nachfolger zu suchen oder die Fortführung des Unternehmens anderweitig sicherzustellen. Die wegen der Betriebsschließung ausgesprochenen Kündigungen sind rechtens. Den gekündigten Arbeitnehmern steht in einem solchen Fall kein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung zu.

Urteil des ArbG Frankfurt/Main vom 27.09.2006
7 Ca 2181/06
Pressemitteilung des ArbG Frankfurt/Main

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