Das Arbeitsgericht Ludwigshafen beanstandete das Punktesystem eines Arbeitgebers, der jedem Arbeitgeber u. a. pro Lebensalter und Beschäftigungsjahr je einen Punkt und für jedes unterhaltsberechtigte Kind vier Punkte gutschrieb. Das Gericht vertrat die Auffassung, in der heutigen Zeit des dramatischen Geburtenrückgangs hätte die Bewertung von Kindern im Verhältnis zu den anderen Bewertungskriterien weitaus höher ausfallen müssen. Auch wenn dem Arbeitgeber bei der Festlegung des Bewertungsschemas ein gewisser Ermessensspielraum zuzusprechen ist, muss er Gesichtspunkte der Familienförderung hinreichend berücksichtigen.
Urteil des AG Ludwigshafen vom 08.02.2005
8 Ca 2824/04
Handelsblatt vom 14.09.2005
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