Fehlerhafte Sozialauswahl bei unverhältnismäßiger Gewichtung
Vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber eine Sozialauswahl durchzuführen, wobei insbesondere die Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter, Familienstand und Anzahl der unterhaltsberechtigten Angehörigen und eine Schwerbehinderung des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind. Häufig werden dabei so genannte Punktesysteme erstellt, die den einzelnen Kriterien mit entsprechender Gewichtung Rechnung tragen. Bei der Gewichtung dieser Kriterien steht dem Arbeitgeber ein gewisser Ermessensspielraum zu. Der ist jedoch überschritten, wenn ein Kriterium praktisch nur "auf dem Papier" berücksichtigt wird.
Dies nahm das Bundesarbeitsgericht in einem Fall an, in dem die maximale Punktezahl für das Lebensalter so gering angesetzt wurde, dass es bei der Gesamtbewertung in fast allen denkbaren Fällen keinen Ausschlag mehr geben konnte. Eine derart unverhältnismäßige Gewichtung führt zu einer groben Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl und somit zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigungen.
Urteil des BAG vom 18.10.2006
2 AZR 473/05
NJW Heft 18/2007, Seite XII