Mitbestimmung bei Einstellung: Umfang der Unterrichtungspflicht
Dem Betriebsrat steht bei Neueinstellungen ein Mitbestimmungsrecht zu. Hierbei kann der Betriebsrat auch die Überlassung der vom Arbeitgeber erstellten und die von den Bewerbern eingereichten Unterlagen wie z. B. Bewerbungsschreiben, Zeugnisse, Lebensläufe etc. verlangen. Die Unterlagen sind dem Betriebsrat für die Dauer seiner Entscheidungsfrist - in der Regel eine Woche - zur Verfügung zu stellen.
Beschluss des BAG vom 14.12.2004
1 ABR 55/03
NZA 2005, 827