Versetzung eines Betriebsratsmitglieds wegen langer Mitarbeitergespräche

Ein Betriebsrat verletzt seine arbeitsvertragliche Nebenpflicht, die gedeihliche Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Kollegen nicht zu stören, wenn er Kollegen unaufgefordert in bis zu einer Stunde lange Gespräche über die Firmenpolitik verwickelt und dadurch von der Arbeit abhält. Hat der Arbeitgeber wegen eines solchen Verhaltens bereits eine Abmahnung erteilt und erscheint das Betriebsratsmitglied sogar während seiner Freizeit im Betrieb, um erneut in störender Weise auf seine Kollegen einzuwirken, so kann eine Versetzung in eine andere Abteilung gerechtfertigt sein.

Urteil des LAG Berlin vom 24.09.2004
6 Sa 1116/04
Pressemitteilung des LAG Berlin

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