Keine Auswirkung des Wehrdienstes auf Berechnung der Betriebsrente

Nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz müssen Zeiten des Wehrdienstes auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit angerechnet werden. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf sämtliche arbeitsrechtlichen Bereiche. So ist beispielsweise für die Berechnung der betrieblichen Altersversorgung allein das Datum der tatsächlichen Einstellung maßgeblich.

Urteil des BAG vom 25.07.2006
3 AZR 307/05
Der Betrieb 2007, 637

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