Zulässiger Aufhebungsvertrag anlässlich eines Betriebsübergangs
Die Übertragung eines Betriebs oder Betriebsteils rechtfertigt eine Kündigung weder durch den bisherigen Arbeitgeber noch durch den neuen Inhaber (
§ 613a Absatz 4 BGB). Das Bundesarbeitsgericht hält jedoch Aufhebungsverträge in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit einem Betriebsübergang dann für zulässig, wenn sie auf das endgültige Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb gerichtet sind.
Nicht zulässig ist allerdings ein Aufhebungsvertrag, wenn dem Arbeitnehmer ohne sachlichen Grund zugleich ein neues Arbeitsverhältnis vom Betriebserwerber angeboten wird. In diesem Fall liegt regelmäßig eine unzulässige Umgehung des § 613a BGB vor.
Urteil des BAG vom 18.08.2005 - 8 AZR 523/04