Dass nicht nur kleineren Unternehmen hinsichtlich des Inhalts einer Arbeitnehmerinformation über den Betriebsübergang handwerkliche Fehler unterlaufen können, zeigt der Übergang der Handysparte von Siemens auf BenQ. Die Juristen des Großkonzerns gaben in dem Rundschreiben bei der Anschrift des Übernehmers weiterhin die Adresse der Siemens-Personalabteilung an. Zudem wurde als Übernehmer fälschlicherweise der Mutterkonzern BenQ aus Taiwan aufgeführt, obwohl für das Handygeschäft tatsächlich eine extra zu diesem Zweck neu gegründete BenQ GmbH & Co. oHG mit einem Haftungskapital von lediglich 50.000 Euro gegründet worden war. Da somit die Widerspruchsfrist nicht zu laufen begann, konnten die betroffenen Siemensmitarbeiter dem Betriebsübergang auch noch später widersprechen und müssen weiterhin bei Siemens beschäftigt werden.
Urteil des LAG Düsseldorf vom 29.04.2008
6 Sa 1809/07 (nicht rechtskr.)
Betriebs-Berater 2008, 1057
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