Zu der rechtlichen Situation bei der Suche nach einer neuen Arbeitstätigkeit bei einem neuen Arbeitgeber ist ein ausführlicher Beitrag mit dem Thema Rechtsfragen zum Bewerbungsgespräch bei Finanztip vollkommen neu erstellt worden. Gehen Sie daher zu dem vorgenannten umfassenden Artikel.
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Was der Bewerber in seiner Freizeit tut, geht
den Chef grundsätzlich nichts an - es sei denn, die Freizeitbeschäftigung ist in
seltenen Ausnahmefällen geeignet, sich irgendwie auf den Beruf auszuwirken.
Dies gilt insbesondere für besonders gefährliche Sportarten wie Fallschirmspringen,
Drachenfliegen, oder Autorennfahren. Solche Freizeitbschäftigungen müssen auf Nachfrage
bei einer Bewerbung erwähnt werden. Übrigens: Skifahren (Auch Trickskifahren) und Bergsteigen fallen nicht
darunter.
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