Bewerbungsgespräch: Frage nach dem Parteibuch
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Ebenso wie der Glaube oder Unglaube ist das
Parteibuch bzw. die politische Einstellung die Privatsache eines Jeden. Das Grundgesetz
garantiert jedem die Meinungsfreiheit, weshalb nicht einzusehen ist, dass jemand einen Job
nur deshalb nicht kriegen sollte, weil der Chef einer anderen politischen Richtung
anhängt.
Etwas anderes gilt jedoch, wenn es bei einer Bewerbung im Rahmen des
Jobs auf die politische Einstellung ankommt. Wie gesagt: Der Chefredakteur einer
Tageszeitung darf den neu einzustellenden Redakteur nach seiner politischen Richtung
befragen, denn die Zeitung selbst hat eine vom Verleger vorgegebene Tendenz, die es
einzuhalten gilt. Stellt er jedoch eine Putzfrau ein, spielt deren Parteibuch keine Rolle.
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© RA G. Kaßing, zuletzt geändert
10.05.1998
Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue
Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir für die
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