Bewerbungsgespräch: Frage nach dem Parteibuch

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Ebenso wie der Glaube oder Unglaube ist das Parteibuch bzw. die politische Einstellung die Privatsache eines Jeden. Das Grundgesetz garantiert jedem die Meinungsfreiheit, weshalb nicht einzusehen ist, dass jemand einen Job nur deshalb nicht kriegen sollte, weil der Chef einer anderen politischen Richtung anhängt.

Etwas anderes gilt jedoch, wenn es bei einer Bewerbung im Rahmen des Jobs auf die politische Einstellung ankommt. Wie gesagt: Der Chefredakteur einer Tageszeitung darf den neu einzustellenden Redakteur nach seiner politischen Richtung befragen, denn die Zeitung selbst hat eine vom Verleger vorgegebene Tendenz, die es einzuhalten gilt. Stellt er jedoch eine Putzfrau ein, spielt deren Parteibuch keine Rolle.

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