Bewerbungsgespräch: Frage nach Wettbewerbsverboten

Die Frage danach ist bei einer Bewerbung geradezu selbstverständlich. Unterliegt der einzustellende Arbeitnehmer nämlich im Verhältnis zu seinem früheren Arbeitgeber einem Wettbewebsverbot (d.h. hat er sich vertraglich verpflichtet, für einen gewissen Zeitraum nach seinem Ausscheiden nicht bei der Konkurrenz zu arbeiten, damit das Firmen - know-how dem Wettbewerb nicht zugute kommt), dann kann der alte Arbeitgeber eventuell gerichtlich verlangen, dass der Arbeitnehmer die neue Stelle wieder aufgibt - und das ist für den Arbeitgeber natürlich eminent wichtig.

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