Bewerbungsgespräch: Frage nach Wettbewerbsverboten
Die Frage danach ist bei einer Bewerbung geradezu
selbstverständlich. Unterliegt der einzustellende Arbeitnehmer nämlich im Verhältnis zu
seinem früheren Arbeitgeber einem Wettbewebsverbot (d.h. hat er sich vertraglich
verpflichtet, für einen gewissen Zeitraum nach seinem Ausscheiden nicht bei der
Konkurrenz zu arbeiten, damit das Firmen - know-how dem Wettbewerb nicht zugute kommt),
dann kann der alte Arbeitgeber eventuell gerichtlich verlangen, dass der Arbeitnehmer die
neue Stelle wieder aufgibt - und das ist für den Arbeitgeber natürlich eminent wichtig.