Arbeitnehmer darf Bonus-Meilen nicht behalten
Gutschriften für Bonus-Meilen, die ein Angestellter aufgrund vom Arbeitgeber finanzierter Dienstreisen erhält, müssen für weitere Dienstflüge eingesetzt werden. Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf eine private Verwendung der Bonus-Meilen.
Urteil des LAG Hamm vom 29.06.2005
14 Sa 496/05
Pressemitteilung des LAG Hamm