Gerichtszuständigkeit für Verlust eines Ein-Euro-Jobs

Für Rechtsstreitigkeiten zwischen einem so genannten Ein-Euro-Jobber und dem privaten Beschäftigungsbetrieb ist nicht das Arbeitsgericht, sondern das Sozialgericht zuständig.

Beschluss des BAG vom 08.11.2006
5 AZB 36/06
NJW 2007, 1227

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