Fortbildung: Bindung des Arbeitnehmers wegen einer Fortbildung

Wann darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer an den Betrieb binden, wenn er ihm eine Fortbildung gezahlt hat?
Grundvoraussetzung dafür, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer überhaupt länger an den Betrieb binden darf, nur weil er ihm eine Fortbildung gezahlt hat, ist, dass die Fortbildung dem Arbeitnehmer nicht nur innerhalb des Betriebes, sondern auch außerhalb nutzen kann.

Schickt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer hingegen z.B. in eine Fortbildungsveranstaltung über eine Software, die nur in seinem Betrieb und nirgendwo anders genutzt wird (die also nicht nur branchenspezifisch, sondern sogar betriebsspezifisch zugeschnitten ist), dann ist der Arbeitnehmer anschließend zwar innerhalb des Betriebes besser qualifiziert (und bekommt deswegen u.U. auch ein höheres Gehalt). Außerhalb des Betriebes kann er diese Fortbildung aber nicht nutzen. Deshalb kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer in einem solchen Fall die Erstattung der Ausbildungskosten nicht fordern, auch wenn kurz nach der Fortbildung das Arbeitsverhältnis endet.

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