Fortbildung: Bindung des Arbeitnehmers wegen einer Fortbildung
Wann darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer an den Betrieb binden, wenn er ihm eine Fortbildung gezahlt hat?
Grundvoraussetzung dafür, dass der Arbeitgeber den
Arbeitnehmer überhaupt länger an den Betrieb binden darf, nur weil er ihm eine
Fortbildung gezahlt hat, ist, dass die
Fortbildung dem Arbeitnehmer nicht nur
innerhalb des Betriebes, sondern auch außerhalb nutzen kann.
Schickt der
Arbeitgeber den Arbeitnehmer hingegen z.B. in eine Fortbildungsveranstaltung über eine
Software, die nur in seinem Betrieb und nirgendwo anders genutzt wird (die also nicht nur
branchenspezifisch, sondern sogar betriebsspezifisch zugeschnitten ist), dann ist der
Arbeitnehmer anschließend zwar innerhalb des Betriebes besser qualifiziert (und bekommt
deswegen u.U. auch ein höheres Gehalt). Außerhalb des Betriebes kann er diese
Fortbildung aber nicht nutzen. Deshalb kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer in einem
solchen Fall die Erstattung der Ausbildungskosten nicht fordern, auch wenn kurz nach der
Fortbildung das Arbeitsverhältnis endet.