Gericht kippt Wal-Mart-Ethikrichtlinie

Das deutsche Tochterunternehmen des US-Konzerns Wal-Mart ist mit dem Erlass einer so genannten Ethikrichtlinie für Mitarbeiter in die Schlagzeilen geraten. Die Richtlinie schreibt unter anderem vor, dass Mitarbeiter nicht mit Kollegen zum Abendessen ausgehen oder eine Liebesbeziehung beginnen dürfen, wenn einer der Beteiligten den Arbeitsplatz des anderen beeinflussen kann. Die Angelegenheit hatte insoweit ein gerichtliches Nachspiel, dass sich der Betriebsrat bei Einführung des Verhaltenskodex in seinen Mitwirkungsrechten übergangen fühlte und das Unternehmen deshalb verklagte.

Das Landesarbeitsgericht hielt die Ethikrichtlinie, soweit sie das Verbot von Belästigungen und unangemessenem Verhalten am Arbeitsplatz betraf, für mitbestimmungspflichtig. Generell unzulässig hielt das Gericht die in der Richtlinie enthaltenen Einschränkungen von Liebesbeziehungen unter Kollegen. Eine derartige Regelung greift tief in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer ein und verstößt gegen Art. 1 und Art. 2 GG. Daran ändert auch nichts, dass Wal-Mart - wie behauptet - seine Mitarbeiter hiermit vor Nachteilen schützen will, die mit Beziehungen zwischen Vorgesetzten und Untergebenen verbunden sein können.

Urteil des LAG Düsseldorf vom 14.11.2005
10 TaBV 46/05 (nicht rechtskräftig)
Pressemitteilung des LAG Düsseldorf

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps