Verpflichtung zu zusätzlichen Stunden ist rechtmäßig

Um den vorübergehenden Anstieg der Schülerzahlen ('Schülerberg') zu bewältigen, verdonnerte das Land Niedersachsen die Lehrer zu zusätzlichen Unterrichtsstunden. Seit 1998 müssen sie pro Woche eine Stunde, seit 1999 zwei Stunden mehr unterrichten. Ab 2009 wird ein Rückgang der Schülerzahlen erwartet, dann soll diese zusätzliche Belastung ausgeglichen werden.

Eine Lehrerin klagte gegen die Mehrstunden: Dass die Arbeitszeit-Verordnung des Landes Niedersachsen auch für sie gelte, widerspreche den Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Sie habe Teilzeitbeschäftigung beantragt, um ihre Kinder erziehen zu können. Man dürfe vollzeitbeschäftigte und teilzeitbeschäftigte Lehrer nicht gleichermaßen zum Zusatzunterricht heranziehen.

Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die Regelung jedoch für rechtmäßig (2 CN 2.01). Der Gesetzgeber habe die Wochenarbeitszeit erhöht, weil es im allgemeinen Interesse dringend notwendig gewesen sei. Der Schulunterricht müsse gewährleistet werden, ohne den angespannten Haushalt des Landes noch weiter zu belasten. Das Land Niedersachsen sei nicht verpflichtet, in einer finanziell schwierigen Lage mehr Lehrer einzustellen. Nur ältere oder schwerbehinderte Lehrer seien vom Zusatzunterricht befreit, alle anderen müssten ihren Teil zur Bewältigung des Problems beitragen. Wenn dies teilzeitbeschäftigten Müttern Schwierigkeiten bereite, sei das im Einzelfall zu berücksichtigen.


Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 2002 - 2 CN 2.01
  © Buhl Data Service GmbH bei Finanztip.de
Finanztipps