Unzulässige Einschränkung der Arztwahl durch Arbeitgeber
Ein Arbeitgeber kann bei berechtigten Zweifeln von der Richtigkeit einer ärztlichen Krankschreibung vom Arbeitnehmer eine zusätzliche Untersuchung durch den Amtsarzt verlangen. Er ist jedoch nicht berechtigt, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bestimmter Ärzte in der Region kategorisch zurückzuweisen und anzudrohen, dass er bei Attesten dieser Ärzte keine Lohnfortzahlung mehr leisten werde. Das Landgericht Erfurt sah die Androhung gegenüber den namentlich genannten Ärzten als wettbewerbswidrig an. Der beklagte Unternehmer muss künftig die unzulässige Einschränkung der Arztwahl seiner Mitarbeiter unterlassen.
Urteil des LG Erfurt vom 04.08.2004
2 HK O 180/04
RdW Heft 18/2004, Seite V