Fristlose Kündigung wegen Abwerbeversuchs
Versucht ein kaufmännischer Angestellter, eine Mitarbeiterin eines Handelsvertreters des Arbeitgebers für sein eigenes (geplantes) Konkurrenzunternehmen abzuwerben, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Es ist hierbei nicht erforderlich, dass der Abwerbeversuch besonders intensiv erfolgt.
Urteil des LAG Düsseldorf vom 12.01.2007
9 Sa 1637/05
LAG Düsseldorf online