Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hielt die vom Arbeitgeber ausgesprochene fristlose Kündigung für rechtens. Wer - wie auch immer - die betriebliche Arbeitszeiterfassung manipuliert, kann selbst dann, wenn es sich nur um wenige Stunden handelt, nicht auf Nachsicht des Arbeitgebers hoffen. Ein derartiges Fehlverhalten macht auch eine vorherige Abmahnung entbehrlich.
Urteil des LAG Rheinland-Pfalz
11 Sa 1285/03
Pressemitteilung des LAG Rheinland-Pfalz
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