Fristlose Kündigung wegen haltloser Strafanzeige

Arbeitnehmern ist es nicht generell verwehrt, gegen ihren Arbeitgeber Strafanzeige zu erstatten. Erweisen sich die erhobenen Vorwürfe jedoch als haltlos und hat der Mitarbeiter auch nicht versucht, die beanstandeten Missstände innerbetrieblich zu klären, verstößt er in gravierender Weise gegen seine Loyalitätspflicht. Dies kann den Ausspruch einer fristlosen Kündigung rechtfertigten.

In dem vom Landesarbeitsgericht Berlin entschiedenen Fall hatte die wegen häufiger Fehlzeiten gekündigte Altenpflegerin im Pflegeheim ihres Arbeitgebers öffentlich Flugblätter über angebliche Missstände verteilt und gegen diesen Strafanzeige erstattet. Sämtliche Vorwürfe erwiesen sich im Nachhinein als völlig unbegründet. Der Heimträger konnte der ordentlichen noch eine fristlose Kündigung folgen lassen.

Urteil des LAG Berlin vom 28.03.2006
7 Sa 1884/05
Pressemitteilung des LAG Berlin

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