In dem vom Landesarbeitsgericht Berlin entschiedenen Fall hatte die wegen häufiger Fehlzeiten gekündigte Altenpflegerin im Pflegeheim ihres Arbeitgebers öffentlich Flugblätter über angebliche Missstände verteilt und gegen diesen Strafanzeige erstattet. Sämtliche Vorwürfe erwiesen sich im Nachhinein als völlig unbegründet. Der Heimträger konnte der ordentlichen noch eine fristlose Kündigung folgen lassen.
Urteil des LAG Berlin vom 28.03.2006
7 Sa 1884/05
Pressemitteilung des LAG Berlin
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