Einen solchen Fall nahm das Hessische Landesarbeitsgericht im Fall eines Arbeitnehmers an, der während einer mehrmonatigen Freistellungsphase mit dem bei ihm zwecks Übernahme des Handyvertrages verbliebenen Handy monatlich Verbindungskosten von knapp 400 Euro verursacht hatte.
Urteil des LAG Hessen vom 25.11.2004
5 Sa 1299/04
CR 2005, 435
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