Fristlose Kündigung wegen vergessener Bon-Eingabe durch Kellner

Vergisst ein Kellner die Bon-Eingabe von Speisen und Getränken, kann ihm wegen Betrugsverdachts fristlos gekündigt werden. In diesem Fall bedarf es keiner vorherigen Abmahnung durch den Arbeitgeber. Unerheblich ist hierbei auch, dass der bei einem Testkauf nicht bonierte Betrag mit 11 Euro relativ niedrig war, der Kellner bereits 15 Jahre in dem Betrieb tätig und Ehefrau und Kindern unterhaltspflichtig war.

Urteil des ArbG Frankfurt/Main vom 10.04.2006
1 Ca 2751/05
Wirtschaftswoche Heft 16/2006, Seite 167

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