Fristlose Kündigung wegen privater Korrespondenz auf Firmenkosten
Verschickt ein Arbeitnehmer private Briefe auf Firmenkosten, indem er die Korrespondenz unter die Geschäftspost "mischt", kann ihm ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden. Dem steht nicht entgegen, dass der Schaden bei einem Porto von ca. 5 Euro für 9 Briefe für den Arbeitgeber nur gering war.
Urteil des ArbG Frankfurt/Main vom 26.07.2006
22 Ca 966/06
Pressemitteilung des ArbG Frankfurt/Main