Folgenreicher Missbrauch einer Telefon-PIN-Nummer

Wer an seiner Arbeitsstelle mit der PIN-Nummer eines Kollegen Privatgespräche führt, kann fristlos gekündigt werden. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es in einem derartigen Fall nicht. Der Wirksamkeit der Kündigung steht auch nicht entgegen, dass durch die "erschlichenen" Telefonate ein Schaden von lediglich 7,38 Euro entstanden ist. Des Weiteren ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn eine betriebliche Disziplinarkommission dem Mitarbeiter die Jahresprämie und die Erfolgsbeteiligung streicht.

Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 14.02.2007
8 Sa 633/06
Wirtschaftswoche Heft 12/2007, Seite 147

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