Fristlose Kündigung: Gewalt gegen Vorgesetzten
Wer aus Wut einen Hammer nach seinem Chef wirft, muss eine fristlose Kündigung selbst dann hinnehmen, wenn der rabiate Mitarbeiter bereits 30 Jahre in dem Betrieb arbeitet und das Wurfgeschoss sein Ziel verfehlt.
Urteil des ArbG Frankfurt/Main vom 09.03.2005
6 Ca 7381/04
Pressemitteilung des ArbG Frankfurt/Main