GbR in arbeitsgerichtlichen Verfahren parteifähig

Eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) ist in Verfahren vor den Arbeitsgerichten aktiv (Klägerin) und passiv (Beklagte) parteifähig.

Urteil des BAG vom 01.12.2004
5 AZR 597/03
ZAP EN-Nr. 335/2005

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