Gehaltsabtretung kann Abfindung erfassen
Hat ein Arbeitnehmer bei Aufnahme eines Kredits sein (pfändbares) Arbeitseinkommen an die Bank abgetreten, wird eine vom Arbeitgeber anlässlich der Auflösung des Arbeitsverhältnisses gezahlte Abfindung nur dann von der Abtretung erfasst, wenn dies aus der Abtretungsvereinbarung eindeutig hervorgeht. Unklarheiten in der Formulierung gehen zulasten der Bank.
Urteil des LAG Düsseldorf vom 29.06.2006
11 Sa 291/06
ZAP EN-Nr. 217/2007