Auskunftsanspruch eines außertariflichen Angestellten bei Ausschluss von Gehaltserhöhung

Sieht die Betriebsvereinbarung eines Unternehmens vor, das der Vorstand unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage ein gewisses Budget nach Leistungsgesichtspunkten anteilig an die außertariflichen Angestellten ausschüttet, hat ein Angestellter, der hierbei nicht berücksichtigt wurde, einen Auskunftsanspruch, nach welchen Gesichtspunkten und Regeln die Gehaltserhöhungen der anderen Mitarbeiter erfolgt sind. Dies ergibt sich aus dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, wonach sämtliche Mitarbeiter bei Anwendung einer vom Arbeitgeber selbst gesetzten Regelung gleich zu behandeln sind. Ausreichend ist in einem derartigen Fall, dass ein Zahlungsanspruch des nicht berücksichtigten Mitarbeiters jedenfalls als "möglich" erscheint.

Urteil des BAG vom 01.12.2004
5 AZR 664/03
NJW-Spezial 2005, 179
NZA 2005, 289

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps