Zur Vorbereitung auf den Gütetermin: Als Arbeitnehmer sollten Sie sich genau überlegen, welche Ziele Sie mit der Kündigungsschutzklage verfolgen wollen, und zwar bevor Sie zum Gerichtstermin gehen. Die Kündigungsschutzklage ist zwar auf den Erhalt des Arbeitsverhältnisses gerichtet. Für den Arbeitnehmer ist es aber in den wenigsten Fällen günstig, tatsächlich durchzusetzen, dass ihn der Arbeitgeber weiterbeschäftigen muss.
Der Grund dafür ist ganz einfach. Sie haben eine Kündigung erhalten. Schon daraus ergibt sich, dass der Arbeitgeber Sie nicht mehr weiterbeschäftigen will. muss er Sie am Ende des Verfahrens gegen seinen Willen dann doch wieder in den Betrieb aufnehmen, müssen Sie damit rechnen, dass Sie dann kein ganz einfaches Leben mehr dort haben werden. Wenn Sie Ihr Chef nicht mehr ausstehen kann, wird er nach anderen Wegen suchen, Sie loszuwerden. Und wahrscheinlich können Sie sich gar nicht so tadellos aufführen, dass ihm dies nicht doch eines Tages gelingen wird.
Unter diesem Gesichtspunkt könnte es angebracht sein, die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung zu akzeptieren. Aber Vorsicht: Bei falscher Gestaltung wird die Abfindung ggf. auf Ihr Arbeitslosengeld angerechnet.
Auch als Arbeitgeber sollten Sie klären, welche Ziele Sie mit Ihrer Rechtsverteidigung verfolgen wollen.
Häufig dürfte es für den Betriebsfrieden (also im Hinblick auf die verbliebenen
Arbeitnehmer, die den Prozess ja als Zaungäste mitbekommen) günstig sein, den
Rechtsstreit rasch aus der Welt zu schaffen. Sie sollten sich dann vorher überlegen, wie
weit Sie Ihrem Gegner beim Abschluss eines Vergleichs - z. B. im Hinblick auf den
Kündigungszeitpunkt und die Höhe der Abfindung - entgegenkommen können.
Sollten Sie "die Sache durchziehen" wollen, müssen Sie Ihr Prozessrisiko sehr genau kalkulieren. Auch wenn Sie über den gekündigten Arbeitnehmer zu Recht ungehalten
sind, kann es sein, dass Ihre Kündigung nicht immer "wasserdicht" ist. Das
müssen Sie genau prüfen bzw. noch besser durch Ihren Anwalt prüfen lassen. Bekommen Sie
nämlich zum Schluss vom Gericht nicht recht, gilt das Arbeitsverhältnis als nicht
aufgelöst und Sie müssen dem ungeliebten Arbeitnehmer für die Dauer des gesamten
Prozesses den Lohn nachzahlen, obwohl er nichts gearbeitet hat und ihn außerdem noch
weiterbeschäftigen, bis Sie einen besseren Kündigungsgrund gefunden haben. Da kann ein
Vergleich mit Abfindung wesentlich kostengünstiger und außerdem segensreich für Ihre
Nerven und für den Betriebsfrieden sein.
Folglich kann man sich auf den Ablauf der Beweisaufnahme ungefähr einstellen und sich bereits vorher auf die Zeugenvernehmung einstellen. Durch geschicktes Fragen kann häufig noch ein anderes Ergebnis erzielt werden. Oft stellt sich durch Nachfragen heraus, dass der Zeuge sich nicht mehr an alle relevanten Tatsachen genau erinnert.
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