Wer haftet für Schäden am Arbeitsplatz?

In Kürze: Grundsatz: Für Schäden, die bei der Arbeit entstehen, haften Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese Aussage hilft aber nicht weiter. Sie besagt lediglich, dass zwischen Arbeitnehmerhaftung und Arbeitgeberhaftung zu unterscheiden ist.

Aus der Sicht des Arbeitnehmers stellen sich Fragen wie zum Beispiel: Unter welchen Voraussetzungen haften Arbeitnehmer für einen von ihnen verursachten Schaden? Was sagt die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zum Umfang der Arbeitnehmerhaftung? Wann und wie können Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Freistellung von ihrer Haftung gegenüber Dritten beanspruchen?

Arbeitnehmerhaftung

Auf diese Fragen und weitere Aspekte geht der Artikel Haftung des Arbeitsnehmers im Beruf umfassend ein. Hier nur in Kürze: Die Haftung des Arbeitnehmers für Schäden, die in Erfüllung seines Arbeitsverhältnisses entstehen, ist im Arbeitsrecht gegenüber anderen schuldrechtlichen Verträgen deutlich begrenzt. Grundsatz: Ein Arbeitsvertrag ist kein Kaufvertrag und auch dem sorgfältigsten Arbeitnehmer können und werden "in Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit" Fehler passieren, die einen Schaden verursachen. Während bei Vorsatz selbstverständlich die uneingeschränkte Haftung gilt, kommt der Arbeitnehmer bei grober Fahrlässigkeit und einem deutlichen Missverhältnis von Arbeitsvergütung und Schadenshöhe sowie bei mittlerer Fahrlässigkeit und anteiliger Quote in den Genuss eines Haftungsprivilegs.

Arbeitgeberhaftung

Während Arbeitnehmer häufig nicht so genau über die Rechte und Pflichten informiert sind, sollten Arbeitgeber hier kein Informationsdefizit aufweisen. So können sich schnell Situationen ergeben, bei denen auch ein guter Rechtsanwalt nicht mehr weiterhelfen kann, weil es Versäumnisse in der Prävention gab oder starke Pflichtverletzungen vorliegen. Der Artikel Haftung des Arbeitsgebers und Aufwendungsersatz geht auf einige Teilbereiche ein, wie zum Beispiel "Unter welchen Voraussetzungen haftet der Arbeitgeber ohne Verschulden oder wegen schuldhafter Pflichtverletzung oder was ist bei Personenschaden?"

Hier nur In Kürze: Grundvoraussetzung für eine mögliche Arbeitgeberhaftung für einen Schaden ist zunächst, dass dem Arbeitgeber überhaupt eine schuldhafte Pflichtverletzung trifft. Die Pflichtverletzung muss vorsätzlich oder fahrlässig begangen worden sein. Dabei muss sich der Arbeitgeber das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen gemäß § 278 BGB wie eigenes Verschulden zurechnen lassen.

Die Ausführungen zum innerbetrieblichen Schadensausgleich und zur Mankohaftung werden in dem Artikel zur Arbeitnehmerhaftung erläutert. Der Begriff des innerbetrieblichen Schadensausgleichs stammt aus dem Arbeitsrecht und soll die Fälle regeln, in denen der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Arbeitsleistung dem Arbeitgeber (oder einem anderen Arbeitnehmer des gleichen Unternehmens oder einem betriebsfremden Dritten) einen Schaden zufügt. Damit ist der Ausgleich von Schäden und Schadensersatzpflichten im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeint.

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