BAG: Zur krankheitsbedingten Kündigung

BAG-Urteil vom 21.02.2001
Aktenzeichen 2 AZR 558/99 zu § 1 KSchG; § 15 SchwbG; § 102 BetrVG § 102; § 286 ZPO
Orientierungssätze:
War bei einer ordentlichen Kündigung wegen lang anhaltender Erkrankung im Kündigungszeitpunkt bereits ein Kausalverlauf in Gang gesetzt, der entgegen der Ansicht des den Arbeitnehmer behandelnden Arztes die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit in absehbarer Zeit als sicher oder zumindest möglich erscheinen ließ, ist die Kündigung in der Regel schon mangels negativer Prognose sozial ungerechtfertigt.

Merke: Im Normalfall ist eine vorübergehende Krankheit generell kein Kündigungsgrund. Nur eine länger dauernde Erkrankung kann überhaupt Grund für eine Kündigung sein, wenn der Betriebsablauf es erfordert, dass der Arbeitsplatz neu besetzt wird.

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