BAG: Zur krankheitsbedingten Kündigung
BAG-Urteil vom 21.02.2001
Aktenzeichen 2 AZR 558/99 zu § 1 KSchG; § 15 SchwbG; § 102 BetrVG § 102; § 286 ZPO
Orientierungssätze:
War bei einer ordentlichen Kündigung wegen lang anhaltender
Erkrankung im Kündigungszeitpunkt bereits ein Kausalverlauf in
Gang gesetzt, der entgegen der Ansicht des den Arbeitnehmer
behandelnden Arztes die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit in
absehbarer Zeit als sicher oder zumindest möglich erscheinen ließ,
ist die Kündigung in der Regel schon mangels negativer Prognose
sozial ungerechtfertigt.
Merke: Im Normalfall ist eine
vorübergehende Krankheit generell kein Kündigungsgrund. Nur eine
länger dauernde Erkrankung kann überhaupt Grund für eine Kündigung
sein, wenn der Betriebsablauf es erfordert, dass der Arbeitsplatz
neu besetzt wird.