Verpflichtung zur Leistung von Überstunden

Der Arbeitgeber hat das Direktionsrecht, wenn es um die Anordnung von Überstunden geht. Um aber jeglicher Diskussion aus dem Wege zu gehen, sollte im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart werden, dass er Überstunden anordnen darf:

"Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Mehr- und Überstunden sowie Nacht-/Schicht-/Sonntagsarbeit in gesetzlich zulässigem Umfang zu leisten."

Hinweis: Finanztip hat einen umfangreichen Ratgeber zum Recht der Überstunden erstellt. Dieser Ratgeber enthält alle wesentlichen Informationen von der Anordnung, dem Ausmaß, dem Nachweis und der Vergütung von Mehrarbeit
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