Verpflichtung zur Leistung von Überstunden
Der Arbeitgeber hat das Direktionsrecht, wenn es
um die Anordnung von Überstunden geht. Um aber jeglicher Diskussion aus dem Wege zu
gehen, sollte im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart werden, dass er Überstunden
anordnen darf:
"Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Mehr- und
Überstunden sowie Nacht-/Schicht-/Sonntagsarbeit in gesetzlich zulässigem Umfang zu
leisten."
| Hinweis: Finanztip hat einen umfangreichen Ratgeber zum Recht der Überstunden erstellt. Dieser Ratgeber enthält alle wesentlichen Informationen von der Anordnung, dem Ausmaß, dem Nachweis und der Vergütung von Mehrarbeit |