Keine Kündigung trotz berechtigter Kundenreklamationen

Eine korrekte Abmahnung ist grundsätzlich Voraussetzung für eine Kündigung wegen schlechter oder nachlässiger Arbeitsleistungen. Auch wiederholte berechtigte Reklamationen von Kunden rechtfertigen ohne vorherige Abmahnung noch keine fristgerechte Kündigung eines Servicemitarbeiters. Dem Mitarbeiter muss vielmehr mit der Abmahnung nochmals Gelegenheit gegeben werden, seine Arbeitsleistungen zu verbessern.

Urteil des ArbG Frankfurt/Main vom 11.04.2006 - 22 Ca 7588/05, Pressemitteilung des ArbG Frankfurt/Main

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