Beendigungskündigung nach erfolglosem Änderungsangebot

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis und bietet er dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen an, so kann der Arbeitnehmer dieses Angebot unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist.

Die Möglichkeit einer Annahme unter Vorbehalt darf nicht umgangen werden. Hat der Arbeitgeber dem Mitarbeiter ein einvernehmliches Angebot zur Änderung des Arbeitsvertrages gemacht, das der Arbeitnehmer ablehnt, darf der Arbeitgeber nur dann eine Beendigungskündigung aussprechen, wenn er den Mitarbeiter zuvor auf die Möglichkeit einer Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt hingewiesen hat.

Urteil des BAG vom 21.04.2005
2 AZR 244/04
NJW-Spezial 2005, 517

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