Fristlose Kündigung einer ungeeigneten Führungskraft

Schikaniert eine Führungskraft die ihr unterstellten Mitarbeiter derart, dass innerhalb von 15 Monaten sieben von acht Angestellten von sich aus kündigen, ist der Arbeitgeber berechtigt, eine fristlose Kündigung gegenüber dem leitenden Angestellten auszusprechen, wenn eine ordentliche Kündigung rechtlich nicht möglich ist. Bestreitet der Gekündigte alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe, besteht offensichtlich auch keine Bereitschaft zur Änderung des Führungsstils, so dass es keiner vorherigen Abmahnung bedarf.

Urteil des Hessischen LAG
1 Sa 19/04
Handelsblatt vom 08.06.2005

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