Erschlichenes Kantinenessen

Einem Arbeitnehmer, der sich unbefugt mit einem Ausweis eines Kollegen Zugang zur Betriebskantine verschafft und dort regelmäßig isst, kann zumindest nicht ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden.

Urteil des ArbG Frankfurt/Main vom 12.03.2008
17 Ca 7464/07
Pressemitteilung des ArbG Frankfurt/Main

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