Krankheitsbedingte Kündigung bei negativer Gesundheitsprognose

Eine wirksame krankheitsbedingte Kündigung setzt unter anderem voraus, dass bei Ausspruch der Kündigung hinsichtlich der künftigen Entwicklung eine negative Prognose objektiv begründet ist. War eine 30-jährige Arbeitnehmerin über neun Jahre hinweg wegen Infektionskrankheiten und Kreislaufbeschwerden regelmäßig ein Vierteljahr arbeitsunfähig krank, ist von einer negativen Gesundheitsprognose auszugehen. Legt die Mitarbeiterin auf Verlangen des Arbeitgebers kein ärztliches Attest vor, das weitere Krankheiten in diesem Umfang für unwahrscheinlich erklärt, ist eine krankheitsbedingte Kündigung gerechtfertigt.

Urteil des LAG Schleswig-Holstein
3 Sa 320/05
Handelsblatt vom 25.01.2006

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