Unwirksame Kündigung durch Niederlassungsleiter
Wird eine arbeitgeberseitige Kündigung von einem Bevollmächtigten des Arbeitgebers erklärt, ist diese unwirksam, wenn der Bevollmächtigte keine Vollmachtsurkunde vorlegen kann und der Arbeitnehmer die Kündigung aus diesem Grund unverzüglich zurückweist (
§ 174 Satz 1 BGB). Ein Niederlassungsleiter einer kleineren Unternehmenseinheit ist nach Einschätzung des Landesarbeitsgerichts Berlin nicht ohne weiteres als kündigungsbefugt anzusehen.
Urteil des LAG Berlin vom 28.06.2006
15 Sa 632/06
Der Betrieb 2007, 468