Kein Übergang des Kündigungsschutzes bei Betriebsübergang auf Kleinbetrieb
Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch ein Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt nach
§ 613a Absatz 1 Satz 1 BGB der neue Inhaber in die Rechte und Pflichten aus dem zum Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnis ein. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Kündigungsschutz des Arbeitnehmers nicht mit dem Arbeitsverhältnis auf den Betriebserwerber übergeht, wenn im Gegensatz zum Veräußerer in seinem Betrieb die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) wegen Unterschreitung der Mitarbeiterzahl nicht anwendbar ist (
§ 23 Abs. 1 KSchG). Der durch Erreichen der gesetzlich bestimmten Beschäftigtenzahl entstehende Kündigungsschutz stellt kein Recht des übergehenden Arbeitsverhältnisses dar.
Urteil des BAG vom 15.02.2007
8 AZR 397/06
Pressemitteilung des BAG