Klageabweisung wegen Formfehler

Klagen will gelernt sein. Zwar besteht vor den Amts- und Arbeitsgerichten kein Anwaltszwang. Wer eine Klage jedoch im "Alleingang" einreicht, läuft Gefahr, eine der zahlreichen Formvorschriften zu übersehen.

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hält einen Arbeitsrichter nicht für verpflichtet, den Kläger auf einen schwerwiegenden Formfehler in seiner Kündigungsschutzklage hinzuweisen. Die Klage kann unkommentiert abgewiesen werden.

Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 08.04.2005
7 Sa 459/04
Pressemitteilung des LAG Rheinland-Pfalz

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