Entlassung eines Lehrers wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials
Ein Lehrer, der sich kinderpornografische Bilddateien verschafft, solche besitzt oder gar versendet, ist in aller Regel aus dem Schuldienst zu entlassen. Durch ein solches Verhalten beweist er derart erhebliche Persönlichkeitsmängel, dass das Vertrauen des Dienstherrn, der Schüler und deren Eltern in seine Zuverlässigkeit und moralische Integrität von Grund auf zerstört wird.
Beschluss des OVG Lüneburg vom 21.02.2005
1 NDH M 10/04
NJW 2005, 1387