Höhere Lohnfortzahlung nach regelmäßigen Überstunden
Vorab: Der Begriff "Lohnfortzahlung" ist ein Synonym wie "Gehaltsfortzahlung" udn wird umgangssprachlich für "Entgeltfortzahlung" gebraucht. Grundlage ist das über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz). Dieses Gesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall an Arbeitnehmer sowie die wirtschaftliche Sicherung im Bereich der Heimarbeit für gesetzliche Feiertage und im Krankheitsfall.
Überstunden bei der Entgeltfortzahlung
Wer regelmäßig Überstunden abgeleistet, bekommt eine höhere Entgeltfortzahlung bei Krankheit. So hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 21.11.2001 - AZ: 5 AZR 457/00 - entschieden, dass maßgeblich für die Berechnung der Lohnfortzahlung die " individuelle regelmäßige Arbeitszeit " ist.
Im Urteilsfall hatte ein Vorarbeiter einer Baufirma im Sommer 1999 wochenlang regelmäßig 55 Stunden wöchentlich gearbeitet. Dann wurde er für elf Tage krank. Der Arbeitgeber berechnete die Lohnfortzahlung für ihn nach der tariflichen Regelarbeitszeit von 40 Wochenstunden.
Dagegen erhob der Vorarbeiter Klage vor dem Arbeitsgericht. Er
bekam recht. Das Bundesarbeitsgericht entschied, entscheidend sei,
ob ein Arbeitnehmer " mit einer gewissen Stetigkeit und Dauer "
über das tarifliche oder sonst übliche Maß hinaus gearbeitet
hatte. In der Regel sei für die Berechnung die durchschnittliche
Arbeitszeit der letzten zwölf Monate vor der Arbeitsunfähigkeit
heranzuziehen.
Fazit: Wer ständig Überstunden macht, erhält im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz eine höhere Fortzahlung als Arbeitsvergütung.