Mitbestimmung: Reform des Betriebsverfassungsgesetzes

Die Neuregelung der Mitbestimmungsrechte sind nach Wirtschaftsmeinung mittelstandsfeindlich, kostentreibend und abschreckend bei Neuinvestitionen. Es herrscht allgemein der Eindruck, dass die Bundesregierung hiermit ein gegebenes Versprechen an die Gewerkschaften einlöst. Das Gesetz tritt am 1. August 2001 in Kraft und findet damit Anwendung bei den Betriebsratswahlen 2002. Die wesentlichen Punkte der Reform:

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