Mobbing gegen Manager

Wird einem leitenden Angestellten der zweiten Führungsebene eines Großkonzerns ein Projekt zugewiesen, das in keiner Weise seinen Fähigkeiten und seinen bisherigen Aufgaben entspricht, und wird ihm nach der berechtigten Ablehnung zwei Jahre lang keine Möglichkeit einer adäquaten Tätigkeit gegeben, kann diese schikanöse Behandlung einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen.

In dem vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschiedenen Fall musste der Manager seine Vorstellungen von ursprünglich 200.000 Euro allerdings erheblich zurückstecken. Das Gericht sprach ihm schließlich einen Betrag von 25.000 Euro zu.

Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 13.06.2006
4 Sa 68/05
Pressemitteilung des LAG Baden-Württemberg

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